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Wahl zur XVIII. Bundesversammlung

Es ist wieder so weit: Die Wahlen zur Sudetendeutschen Bundesversammlung, dem Parlament der Sudetendeutschen, stehen an. Alle, die im Jahr 2025 für unsere Volksgruppe Verantwortung übernehmen möchten oder dies bereits tun, sind herzlich dazu eingeladen, für die XVIII. Bundesversammlung zu kandidieren.

1. Allgemeines

Für die anstehenden Wahlen zur XVIII. Bundesversammlung hat sich der Hauptausschuss der XVII. Bundesversammlung am 24. Oktober 2024 als Bundeswahlausschuss konstituiert. Zum Bundeswahlleiter wurde Landsmann Peter Pawlik gewählt.

Maßgeblich für die Durchführung ist die Wahlordnung für die Wahl zur Bundesversammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft in der Fassung vom 13./14. April 2024 sowie die Satzung der Sudetendeutschen Landsmannschaft Bundesverband e.V. vom 4. März 2021. Wahlordnung und Satzung sind untenstehend elektronisch abrufbar.

2. Wahlbewerbungen

Mitglied der Bundesversammlung kann jedes Mitglied der Sudetendeutschen Landsmannschaft werden. Laut Wahlordnung kann es in einem Wahlbezirk der Gebietsgliederung und in einem Wahlbezirk der Heimatgliederung gleichzeitig kandidieren. Wird es in beiden Wahlkreisen gewählt, kann es jedoch nur ein Mandat annehmen. Für die gleichzeitige Bewerbung in zwei Wahlbezirken sind zwei Bewerbungen einzureichen. Jede Wahlbewerberin/jeder Wahlbewerber hat gleichzeitig mit der Bewerbung den Nachweis ihrer/seiner Beitragszahlung durch Vorlage des Beitragsbuches oder per Bestätigung der zuständigen Landesgruppe bzw. Kreisgruppe vorzulegen.

Der Vordruck für die Wahlbewerbung ist untenstehend über die Schaltfläche "Bewerbungsformular" elektronisch abrufbar, kann aber auch beim Wahlausschuss angefordert werden. Die Wahlbewerbung ist per E-Mail an info@sudeten.de oder postalisch an folgende Adresse zu richten:

Sudetendeutsche Landsmannschaft
Sekretariat der Bundesversammlung
Bundeswahlausschuss
Hochstraße 8
81669 München

3. Durchführung der Wahl

Die Wahl wird durch die Wahlorgane durchgeführt. Wahlorgane sind in der Gebietsgliederung die Landesversammlungen bzw. – in Bayern – die Bezirksversammlungen, in der Heimatgliederung ist es der Heimatrat.

Zur Durchführung und Überwachung der Wahl bildet jedes Wahlorgan entsprechend den Bestimmungen des § 6 der Wahlordnung einen Wahlausschuss. Die Wahlausschüsse sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Abwicklung nach §§ 7 – 10 der Wahlordnung.

4. Fristen und Termine

Der Bundeswahlausschuss hat die Wahlzeit gemäß § 11 Abs. 3 der Wahlordnung auf den Monat April 2025 festgesetzt. Die Wahlorgane werden gebeten, die Wahlversammlungen rechtzeitig zu planen und auf einen Termin im Monat April 2025 festzusetzen. 

Die Landes- und Bezirksobleute sowie der Vorsitzende des Heimatrats werden gebeten, dem Bundeswahlausschuss bzw. dem Sekretariat der Bundesversammlung bis spätestens zum 31. Januar 2025 Ort und Zeit der Wahlversammlung ihrer Gliederung, sowie den Vorsitzenden des jeweiligen Wahlausschusses mitzuteilen.

Die Frist zur Einbringung von Wahlbewerbungen endet am 28. Februar 2025. Maßgebend ist das Datum des Poststempels.

Die Frist zur Bekanntgabe der Wahlbewerberlisten durch den Bundeswahlausschuss endet am 31. März 2025.

5. Aufteilung der Mandate nach Wahlbezirken

Die Mandate werden nach Wahlbezirken vergeben. Das sind in der Gebietsgliederung die Bundesrepublik Deutschland, die Bundesländer (ohne Bayern) und die Regierungsbezirke in Bayern, und in der Heimatgliederung die Heimatlandschaften. Die Aufteilung der Mandate in der Gebietsgliederung erfolgt basierend auf der durchschnittlichen Mitgliederzahl der Gliederung, die sich aus der Beitragsabrechnung für die letzten vier vollen Kalenderjahre vor der Wahlausschreibung ergibt. Damit sind die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 zur Berechnung heranzuziehen. Die Bekanntgabe der Mandate in den einzelnen Wahlbezirken erfolgt im Januar 2025.

Die genannten Informationen finden Sie auch in der Sudetendeutschen Zeitung vom 8. November 2024. Eine elektronische Version des entsprechenden Zeitungsartikels erhalten Sie untenstehend über die Schaltfläche "Berichterstattung".

Weitere Auskünfte erteilt das Sekretariat der Bundesversammlung. Ihr dortiger Ansprechpartner ist Bundesgeschäftsführer Andreas Miksch, den Sie telefonisch unter 089 480003-50 oder per E-Mail an miksch@sudeten.de erreichen.

Wir freuen uns auf Ihre Kandidatur!

Kontaktmöglichkeiten
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Sudetendeutsche Landsmannschaft –
Bundesverband – e.V.

Adresse:
Hochstraße 8
81669 München
Telefon:
+49 (0) 89 48 00 03 - 70
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